Gesellschafterstreit um SBE Holding beendet

Stadtwerke Uelzen und Stadtwerke Schwäbisch Hall schließen Vergleich

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Uelzen, 05. Oktober 2016 –  Mit Ablauf der Widerrufsfrist zum 1. Oktober 2016 ist der kürzlich geschlossene Vergleich der Stadtwerke Uelzen GmbH, der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der SBE Holding GmbH im Gesellschafterstreit rechtskräftig geworden. Somit konnte ein Großteil der bilanzierten Position der Stadtwerke Uelzen abgesichert werden, es bestehen keinerlei Risiken mehr aus dem Engagement. Der langjährige Gesellschafterstreit zwischen beiden Stadtwerken um die SBE Holding GmbH ist damit beendet, alle laufenden Verfahren werden eingestellt.

Der auf Vorschlag des Oberlandesgerichts Stuttgart geführte Vergleich legt fest, dass die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die alleinige wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung für die Abwicklung der SBE Holding und etwaiger Konsequenzen tragen. Die Stadtwerke Uelzen sind damit von den potenziellen Ansprüchen Dritter oder Risiken, die aus einer möglichen Insolvenz der SBE Holding hervorgehen, umfassend freigestellt. Darüber hinaus wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg zur Abweisung der Schadensersatzansprüche rechtskräftig, die Stadtwerke Uelzen müssen damit endgültig keine Schadensersatzzahlungen aus dieser Klage an die Stadtwerke Schwäbisch Hall leisten. Die Parteien einigten sich im Übrigen darauf, wechselseitige geltend gemachte Forderungen gegeneinander aufzurechnen. [Sie trafen sich insoweit in der Mitte.]

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Uelzen GmbH hatte dem Abschluss des Vergleichs nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Rechtsbeistand der Gesellschaft, Herrn Rechtsanwalt Dr. Lorenz Holler (Hamburg), zugestimmt. Aufsichtsratsvorsitzende Ariane Schmäschke erklärt dazu: „Der Aufsichtsrat hat intensiv über den Vergleich beraten und ist nach einer ausführlichen Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, diesem zuzustimmen.“

Rechtsanwalt Dr. Holler betont, die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung der Gesellschafterrechte der Stadtwerke Uelzen GmbH sei notwendig gewesen, um Schaden von der SBE Holding abzuwenden, die Rechtsposition und Ansprüche der Stadtwerke zu sichern und unberechtigte Anwürfe abzuwenden. Dies sei nicht zuletzt durch die Urteilsbegründung im gewonnenen Schadensersatzprozess deutlich geworden.

Mit Blick auf das kommende Jahr erklärt Markus Schümann, Geschäftsführer der Stadtwerke Uelzen GmbH: „Die Stadtwerke Uelzen GmbH bekräftigt ihre Ergebnisprognose für das laufende Geschäftsjahr auch unter Einbeziehung des abgeschlossenen Vergleichs. Ich freue mich über die stabile wirtschaftliche Entwicklung der Stadtwerke.“ 

Hintergrund:

Die Sustainable Bio Energy Holding GmbH (SBE) wurde im Jahr 2007 gemeinsam von der Stadtwerke Uelzen GmbH und der Alensys AG im Nordwesten der Ukraine gegründet. Ziel des Agrarprojekts war die Förderung nachhaltiger Energieerzeugung durch den Anbau nachwachsender Rohstoffe wie Raps, Getreide und Soja. Seit 2009 waren die Stadtwerke Schwäbisch Hall neben den Stadtwerken Uelzen als Gesellschafter der SBE tätig. Die Geschäfte der SBE entwickelten sich nicht wie erwartet, was zum Verkauf der SBE und nachfolgend zu umfangreichen Rechtsstreitigkeiten unter den Teilhabern führte.

Verfasst von Franziska Albrecht