Close

Mahnwesen - Was ist im Falle des Zahlungsverzuges zu tun?

Rechnungen und Abschläge sind pünktlich zu zahlen. Falls Sie den vereinbarten Zahlungstermin einmal nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Kundenservice. Nur dann haben wir die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung zu suchen.

Werden Rechnungen und Abschläge nicht bis zu den angegebenen Fälligkeiten beglichen, stellen wir kostenpflichtige Mahnungen zu. Noch teurer wird die Einstellung der Versorgung, da wir Ihnen in diesem Fall die Sperrkosten berechnen müssen. Warten Sie also nicht die erste kostenpflichtige Mahnung ab, sondern nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf. Damit vermeiden Sie unnötigen Ärger und hohe Kosten, die sich schnell auf über 100 Euro summieren können.

Wenden Sie sich frühzeitig an uns unter unserer kostenlosen Servicehotline: 0800/25 25 25 8

Sperrankündigung - sofort handeln!

Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Versorgung sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln.Weitere Mahnungen heben diesen Sperrtermin nicht auf.

Dazu bieten wir Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeit an:


Schritt 1: Zahlen Sie den genannten Betrag bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Sperrung in bar bei einer Bank Ihrer Wahl ein.
Schritt 2: Den von der Bank abgezeichneten Einzahlungsbeleg legen Sie am selben Tag bis spätestens eine Stunde vor Öffnungsende im mycity Service-Center, Veerßer Str. 77a in Uelzen, vor.
Hinweis: Die Zahlung per Überweisung einen Tag vor und am Tag der Sperre ist aufgrund des zeitlichen Verzuges ausgeschlossen! Um sicher gehen zu können, raten wir Ihnen immer, einen Beleg einzureichen.

Entsperrung

Voraussetzung für Ihre Entsperrung ist, dass Sie alle offenen Forderungen, dazu zählen auch Außenstände aus ehemaligen Wohnungen, beglichen haben. Zur Wiederaufnahme der Versorgung setzen Sie sich mit uns in folgenden Zeiträumen in Verbindung:

Montag bis Donnerstag    08:00 - 15:00 Uhr
Freitag                            08:00 - 12:00 Uhr

Um die Wiederaufnahme der Versorgung am gleichen Tag zu gewährleisten, ist der Nachweis über die erbrachte Zahlung mit mindestens zweistündigem Vorlauf zu erbringen. Zur Entsperrung müssen Sie vor Ort sein, da unser Monteur kein Sicherheitsrisiko eingeht, wenn die Versorgung wieder aufgenommen wird.
Eine Übersicht der wichtigsten Kostenbestandteile im Mahnverfahren finden Sie in unserem Downloadcenter.

Interessante Downloads

Preisblatt Mahnwesen ab dem 01.01.2021

PDF: 0,0KB

download