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Ihr persönlicher Kontakt zu uns

Liebe Kundinnen und Kunden,

um persönliche Kontakte weitestgehend zu reduzieren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter unserer kostenlosen Servicehotline 0800 - 25 25 25 8 oder wenden Sie sich per E-Mail

(mail@stadtwerke-uelzen.de)

an uns.

Vielen Dank! 

 

mycity Service-Center

Veerßer Straße 77a
29525 Uelzen
Öffnungszeiten: Mo bis Mi: 8 bis 16 Uhr; Do: 8 bis 18 Uhr; Fr: 8 bis 13 Uhr

Schutzmaßnahmen COVID-19

Zählerstand online mitteilen & exklusiv am Gewinnspiel teilnehmen

Teilen Sie uns Ihren Zählerstand online mit und nehmen Sie an unserem exklusiven Gewinnspiel teil. Es winken mycity Gutscheine im Wert von bis zu 250 Euro, die direkt auf Ihre Jahresabrechnung angerechnet werden können. Alle Informationen zu den Teilnahmenbedingungen finden Sie hier: Gewinnspiel zur Jahresabrechnung 2020

Mitmachen lohnt sich!

 

Zählerstand online übermitteln

Wenn Sie Ihren Abschlag anpassen möchten, melden Sie sich gerne per E-Mail, Telefon oder persönlich bei uns im Service-Center. Oder passen Sie Ihren Abschlag direkt online an. Falls Sie Ihren Abschlag senken möchten, bitten wir um Mitteilung eines entsprechenden Grundes.

Sofern wir monatlich bereits von Ihrem Konto abbuchen, ist eine entsprechende Fälligkeit auf Ihrer Abrechnung vermerkt. Sollten Sie eine Guthaben-Karte erhalten haben, senden Sie diese bitte an uns zurück. Ca. 1 bis 2 Wochen nach Erhalt Ihrer vollständig ausgefüllten Guthaben-Karte schreiben wir Ihnen das Guthaben auf das übermittelte Konto gut.

Im ersten Schritt sollten Sie Ihren Zählerstand kontrollieren. Sofern dieser korrekt ist, haben Sie die Möglichkeit, individuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne telefonisch unter 0800 / 25 25 25 8. Die Zu- oder Absage dieser Ratenzahlung erhalten Sie immer schriftlich von uns.

Wer noch Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung hat, kann unsere Mitarbeiter im Service-Center in der Veerßer Str. 77a immer montags bis mittwochs von 8-16 Uhr, donnerstags von 8-18 Uhr und freitags bis von 8-13 Uhr erreichen. Auch telefonisch sind die Kollegen aus dem Kundenservice bei Fragen ab 8 Uhr unter unserer kostenlosen Hotline 0800/25 25 25 8 für Sie da.

Ortsteile: Unsere Ableser versuchen, bis zu zweimal jeden Haushalt zu erreichen und somit die Strom- und Gaszählerstände abzulesen. Sollten wir Sie nicht antreffen oder keinen Zugang zu den Zählern erhalten, wird eine Ablesekarte hinterlassen.

Kerngebiet: Hier hat jeder Kunde postalisch eine Ablesekarte erhalten. Kommt diese wiederum nicht zurück, errechnen wir die Zählerstände anhand der Vorjahresverbräuche. Hier kann es natürlich zu Abweichungen kommen. Aus diesem Grund sollte jeder Kunde nach Erhalt der Abrechnung den abgelesenen Zählerstand mit dem aktuellen Stand vergleichen

Zuerst sollten Sie Ihren Anfangs- sowie Endzählerstand prüfen. Ist dieser korrekt, haben Sie als mycity Kunde die Möglichkeit, sich kostenfrei ein Energiekostenmessgerät auszuleihen. Dieses erhalten Sie gegen 20 € Kaution in unserem Service-Center am BADUE (Veerßer Straße 77a, 29525 Uelzen).

Bitte überprüfen Sie auch, ob Sie sich weitere Geräte für Ihren Haushalt angeschafft haben, welche Strom verbrauchen. Ein weiterer Grund für einen erhöhten Verbrauch kann auch sein, dass eine weitere Person in Ihren Haushalt eingezogen ist. Sollten innerhalb des Jahres Trocknungsarbeiten nach einem Wasserschaden durchgeführt worden sein, ist dies ebenfalls ein Grund für den hohen Verbrauch. Geben Sie uns bitte in diesem Fall Bescheid, damit der Abschlagsbetrag angepasst werden kann.

Zum Vergleich Ihrer Verbrauchswerte übersenden wir Ihnen mit der Abrechnung eine Vergleichsgrafik. Hier können Sie sich im Bundesdurchschnitt vergleichen.

Die Vergleichswerte des Stromspiegels für Deutschland 2017
Die Vergleichswerte des Erdgasspiegels für Deutschland 2016

Gerade ältere Geräte wie z.B. Gefrier- oder Kühlschrank verbrauchen sehr viel Strom und können hohe Kosten verursachen. Der Austausch alter Geräte lohnt sich oft. Zudem laufen viele Geräte Stand-by und verbrauchen durchgängig Strom. Bereits kleine Maßnahmen können den Stromverbrauch senken.

Sofern Sie sich für ein Festprodukt der Stadtwerke Uelzen entschieden haben, sichern Sie sich den Energiepreis. Jedoch verändern sich jährlich die staatlichen Steuern und Umlagen. Auf diese können die Stadtwerke Uelzen keine Preisgarantie geben und berechnen diese daher an den Kunden weiter.

Gas ist ein Naturprodukt und schwankt daher in seiner Güte. Der Energiegehalt je Kilowattstunde variiert somit je Kubikmeter. Zu beachten ist, dass der Gaszähler in Kubikmetern misst, aber in Kilowattstunden abgerechnet wird.

Ihre Zählerstände werden bis zum 24. Januar 2020 entgegen genommen. Ab dem 27. Januar 2020 ermitteln wir die fehlenden Zählerstände rechnerisch.

Der Zählerstand zum 31. Dezember 2019 erhält in der Rechnung unter Detailinformationen Strom, Erdgas, oder Wasser den Zusatz "geschätzt".

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne in unserem Service-Center in der Veerßer Straße 77a oder unter der kostenlosen Hotline 0800/25 25 25 8 zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten sehen Sie unten auf dieser Seite.

Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Kundennummer sowie die Verbrauchsstelle bereit.

Kommen Sie gerne mit der Rechnung und Ihrem tatsächlichen Zählerstand zu uns ins mycity Service-Center und wir passen Ihre Daten an.

Unsere Jahresverbrauchsabrechnungen werden ab der Kalenderwoche 5 versandt.

Mit der Abschaltumlage werden Industriebetriebe gefördert,  die für die Versorgungssicherheit dem Risiko einer kurzfristigen Stromunterbrechung ausgesetzt sind. Die Vergütung der abschaltbaren Lasten wird gem. Abschaltverordnung (AbLaV) auf alle Verbraucher umgelegt.

Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. eine Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Verbrauch.

Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie bzw. einen verbrauchten Kubikmeter (m³) Wasser.

Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energien gefördert, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Besteuert wird der Erdgasverbrauch.

Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode. Dieser wird zur Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet.

Möchten Sie den Gasverbrauch grob schätzen, multiplizieren Sie den Verbrauch in Kubik (m³) mit 11. Dadurch erhalten Sie eine Annäherung an Ihren Erdgasverbrauch in kWh.

Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich unter anderem aus der Messung, dem Messstellenbetrieb und weiteren Dienstleistungen zusammen.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Die Verbrauchsstelle ist der Ort, an dem die Strom- und Gaslieferung erbracht wird.

Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern.

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte sind Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

Die Offshore-Umlage ist eine vom Letztverbraucher zu tragende, gesetzliche auferlegte Entschädigungsregelung für die Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks.

Die Stromkennzeichnung ist die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) vorgeschriebene Information über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkung.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Besteuert wird der Stromverbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz.

Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit ohne Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert multipliziert.

Die §19-Umlage ist eine gesetzliche Umlage für Letztverbraucher zur Kompensation der Netzentgeltbefreiung energieintensiver Industrieunternehmen.

Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird für Strom und Erdgas in Kilowattstunden (kWh) bzw. für Wasser in Kubikmetern (m³) ausgewiesen.

Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge, bezogen auf die Verbrauchsstelle, erfasst.

Eine Messlokation kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. An der Messlokation werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Marktlokation kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird.