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Alle Haushaltskunden in Uelzen bekommen automatisch 100 % Ökostrom – egal für welches Produkt Sie sich entscheiden. Sie sind mit jedem Produkt auf der umweltfreundlichen Seite. 

Im unserem Preisrechner können Sie nach Angabe Ihrer Postleitzahl ganz leicht überprüfen, ob wir unseren Ökostrom zu Ihnen liefern können. Ein Wechsel ist im Preisrechner übrigens sehr einfach möglich. Sie müssen Ihren Vermieter auch nicht um Erlaubnis fragen, wenn Sie den Stromversorger wechseln möchten.

Mit dem Bezug von regenerativ erzeugtem Strom leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umwelt- bzw. Klimaschutz. Damit tragen Sie schon heute zu einem besseren Morgen bei!

Ja, denn unser Ökostrom kommt aus TÜV SÜD-zertifizierten Wasserkraftwerken. TÜV-zertifizierter Strom aus Wasserkraft wird in Lauf-, Speicher- sowie aus den natürlichen Zuflüssen von Pumpspeicherkraftwerken erzeugt und vom TÜV SÜD (Süddeutschland) zertifiziert. Die physische Stromlieferung mit dem TÜV SÜD-Siegel garantiert die Qualität unserer Lieferanten.

Bei technischen Störungen steht Ihnen unsere Störungsstelle unter der Telefonnummer 05 81 / 51 80 rund um die Uhr zur Verfügung. 

Die Stadtwerke Uelzen garantieren innerhalb ihres Netzgebietes den Energiepreis eines Laufzeitproduktes. Außerhalt des Netzgebietes garantieren die Stadtwerke Uelzen den Energiepreis des Laufzeitprodukts inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgabe über die gesamte Laufzeit. Auf bundeseinheitliche Umlagen und Erhöhungen haben wir als Stadtwerke leider keinerlei Einfluss. Daher sind staatlich bedingte Umlagen und Abgaben von der Preisgarantie ausgeschlossen.

Nach Liefereinstellung des Versorgers greift für die betroffenen Strom- und Gaskunden eine dreimonatige Ersatzversorgung durch die Stadtwerke Uelzen. Nach diesem Zeitraum werden die betroffenen Kunden in die Grundversorgung überführt, sofern sie sich in diesem Zeitraum nicht für einen Anbieter entschieden haben. Dieses gesetzlich geregelte Vorgehen garantiert, dass die Stromversorgung zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Im Sinne einer offenen und proaktiven Kommunikation werden die Stadtwerke Uelzen, als lokaler Grundversorger, die von der Ersatzversorgung betroffenen Kunden zeitnah postalisch kontaktieren und über das weitere Vorgehen informieren.

Im Energiewirtschaftsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, kurz EnWG genannt, welches am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen ist, wurde die Strom-Lieferung durch sogenannte Grundversorgungsunternehmen gesetzlich verankert. Das Energiewirtschaftsgesetz besagt, dass das Versorgungsunternehmen, welches im entsprechenden Netzgebiet für drei Jahre als Grundversorger bestimmt wurde, Haushaltkunden und kleine Gewerbekunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu vorab festgelegten Strompreisen und Bedingungen beliefern muss, um eine lückenlose Stromversorgung zu gewährleisten.

Bei einem Entzug des Netzzugangs des bisherigen Stromlieferanten, beispielsweise in Folge einer Insolvenz oder Lieferschwierigkeiten, steht Kunden als Schutzmechanismus zunächst die Ersatzversorgung durch das Grundversorgungsunternehmen zu. Im Falle einer Ersatzversorgung erfolgt die Stromversorgung durch das Unternehmen über einen Zeitraum von drei Monaten. In dieser Zeit sollte sich der Betroffene nach einem neuen Stromlieferanten umgeschaut und einen neuen Liefervertrag für Strom abgeschlossen haben. Konnte kein neues Produkt gefunden werden oder hat sich der Verbraucher nicht rechtzeitig darum bemüht, kann er in den Bereich der Grundversorgung zurückfallen, womit seine Stromversorgung in jedem Fall wieder garantiert wird.

In der Region sind die Stadtwerke Uelzen mit der Grundversorgung betraut, weshalb sie für Unternehmen, denen der Netzzugang entzogen wurde, die Strom- und Gasversorgung in der Region übernehmen.

Im Energiewirtschaftsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, kurz EnWG genannt, welches am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen ist, wurde die Strom-Lieferung durch sogenannte Grundversorgungsunternehmen gesetzlich verankert. Das Energiewirtschaftsgesetz besagt, dass das Versorgungsunternehmen, welches im entsprechenden Netzgebiet für drei Jahre als Grundversorger bestimmt wurde, Haushaltkunden und kleine Gewerbekunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu vorab festgelegten Strompreisen und Bedingungen beliefern muss, um eine lückenlose Stromversorgung zu gewährleisten.

Dieser Grundversorgungstarif ist in der Regel etwas teurer als herkömmliche Stromtarife, weil der Strom kurzfristig zur Verfügung gestellt wird und die Kündigungsfrist nur 2 Wochen betragen, laut §20 EnWG. Der zusätzliche Aufwand muss durch den Grundversorger finanziert werden.

Die Wahl des richtigen Tarifes hängt maßgeblich mit Ihren persönlichen Verbrauchsverhältnissen zusammen. Gerne informieren wir Sie über die Produkte der Stadtwerke Uelzen GmbH unter der kostenlosen Rufnummer 0 800/25 25 25 8 oder auch persönlich in unserem mycity Service-Center, Montag-Donnerstag in der Zeit von 9.00-18.00 Uhr und Freitag von 9.00-14.00 Uhr.

Der Gastarif setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Verrechnungspreis zusammen. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede von Ihnen abgenommene Kilowattstunde Gas. Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und von Ihnen zusätzlich veranlassten Mess- und Steuereinrichtungen.

Ihr Gasverbrauch wird nach der im Gas enthaltenen Wärmemenge ermittelt und abgerechnet. Da die mit dem Gas bezogene Wärmemenge nicht direkt gemessen werden kann, wird sie aus der verbrauchten Gasmenge und einem Umrechnungsfaktor ermittelt. Der Umrechnungsfaktor, der die Wärmemenge in Kilowattstunden je Kubikmeter im Betriebszustand angibt, wird dabei nach technischen Vorschriften aus dem Brennwert des Gases und den Anschlussverhältnissen errechnet. Schwankungen dieser Werte, die größtenteils Naturbedingt sind, werden dabei berücksichtigt.

Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles was zu Funkenbildung führen könnte, betätigen Sie keine Lichtschalter oder andere elektrische Geräte, ziehen Sie keine Stecker. Verlassen Sie das Haus, um von außerhalb die Stadtwerke Uelzen GmbH (Tel. 0581/51 80) oder die Feuerwehr zu alarmieren.

Erdgas ist ein Naturprodukt, das nur in wenigen Ländern vorkommt. Deutschland ist ein an Rohstoffen armes Land und deshalb zu über 80 % auf Importe angewiesen. Für eine sichere Versorgung mit Erdgas ist eine ausgewogene und vor allem langfristig gesicherte Struktur der Erdgasbezugsquellen von hoher Bedeutung. 16 % des deutschen Erdgasaufkommens kommen aus eigenen Förderquellen, während Russland im Jahr 2003 rund 35 %, die Niederlande 19 %, Norwegen 24 % sowie Großbritannien, Dänemark und andere 6 % lieferten. Aufgrund reduzierter Transportkosten sowie kostengünstigerer Erdgasverflüssigungsanlagen kann in Zukunft auch das verflüssigte Erdgas (LNG) das Erdgasangebot in Deutschland ergänzen. Über 75 % des deutschen Erdgasaufkommens stammen von nur drei Produzenten. Es wäre naiv zu glauben, dass bei der Abschaffung der Ölpreisbindung diese Produzenten in einem importabhängigen Land wie Deutschland für Gas selbstverständlich weniger berechnen als für Öl. Die Ölpreisbindung dient als Schutz für überzogene Preisforderungen der wenigen Produzenten.

Bei mycity erhalten Sie 24 Stunden am Tag schnelle und kompetente Hilfe unter der Störungs-Hotline 0581/51 80. Sie erreichen uns außerdem Montag-Mittwoch von 8.00-16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00-18.00 Uhr und Freitag von 8.00-13.00 Uhr unter unserer kostenlosen Hotline 0 800/25 25 25 8.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die mycity Erdgasprodukte finden Sie hier.

Als regionales Energieversorgungsunternehmen, das sich verstärkt für Lösungen zur nachhaltigen Energieerzeugung und die Reduktion von Treibhausgasen einsetzt, ist die Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsangebote ein zentrales Thema, mit dem wir uns bereits seit vielen Jahren beschäftigen.

Erdgas ist dabei nicht nur ein kostengünstiger Kraftstoff, er ist auch äußerst umweltfreundlich und unterstützt damit unser Ziel, Emissionen zu minimieren. Allerdings fehlt es bisher an ausreichender Förderung seitens des Gesetzgebers, um die erforderliche Infrastruktur für die flächendeckende Nutzung dieser Technologie in der Bundesrepublik bereitzustellen. Und trotz einer Vielzahl von Gesprächen haben wir bisher keinen geeigneten Kooperationspartner finden können, der die Errichtung einer Erdgastankstelle mitträgt.
Da wir als kommunales Unternehmen jede Investition genau auf das Verhältnis von Kosten und Nutzen überprüfen müssen, können wir eine eigenständige Errichtung zurzeit leider nicht realisieren.

Gleichwohl werden wir auch weiterhin alle Möglichkeiten prüfen und uns gerne am Ausbau der erforderlichen Infrastruktur in der Region Uelzen beteiligen.

Das Uelzener Wasser aus dem Stadtforst ist natürlich, rein und frisch. Die Wasserhärte beträgt 11,1 Grad deutscher Härte (dH). Bitte beachten Sie bei der Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln die Hinweise der Hersteller, die sich meist auf der Rückseite der Verpackungen befinden und dosieren Sie nach dem Härtebereich mittel.

Das für die Wasserversorgung benötigte Rohwasser wird in Uelzen ausschließlich aus Grundwasser gewonnen und das aus gutem Grund: In vielen anderen Städten kommt das Trinkwasser aus kilometerlangen Fernleitungen – nicht so in Uelzen. Bei uns kommt das Wasser direkt und frisch aus dem Uelzener Stadtforst.

Pro Kopf sind das im Schnitt 112 Liter pro Tag.

Nein, das ist nicht nötig. Trinkwasser kann so, wie es aus der Leitung kommt, getrunken werden. Filter, die nur zeitweilig verwendet werden, können verkeimen.

Bei den Stadtwerken erhalten Sie 24 Stunden am Tag schnelle und kompetente Hilfe unter der Störungs-Hotline 0581/51 80. Sie erreichen uns außerdem Montag-Mittwoch von 8.00-16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00-18.00 Uhr und Freitag von 8.00-13.00 Uhr unter unserer kostenlosen Hotline 0 800/25 25 25 8.

Das Trinkwasser für das Stadtgebiet Uelzen wird von der Stadtwerke Uelzen GmbH geliefert. Dieses Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Uelzen in den Grenzen vom 30.6.1972 einschließlich der ehemaligen Gemeinden Hambrock und Kirchweyhe in den Grenzen vom 31.12.1970 - allerdings ohne die in der Gemarkung Kirchweyhe liegenden Siedlungsteile der Ortschaft Westerweyhe - sowie die westlich des Elbe-Seitenkanals gelegenen Teile der Gemarkungen Molzen, Oldenstadt, Gr. Liedern und Ripdorf. In diesen Gebieten wird das Trinkwasser vom Wasserversorgungszweckverband Landkreis Uelzen (WVU) geliefert.

Der Zweckverband muss im Gegensatz zu den Stadtwerken Uelzen keine Konzessionsabgaben an die Stadt Uelzen zahlen. Diese werden fällig, sobald ein Versorgungsunternehmen Leitungen (Strom, Gas, Wasser) in städtischem Grund verlegt. Zudem sind Zweckverbände im Dienst der öffentlichen Daseinsvorsorge von der Umsatzsteuer befreit. Folglich kann der WVU günstigere Trinkwassertarife als die Stadtwerke Uelzen GmbH anbieten.

Für eine neue Einspeiseanlage ist eine Netzverträglichkeitsprüfung seitens des Netzbetreibers nötig. Daher stellt der ausführende Elektrofachbetrieb eine Anfrage bei den Stadtwerke Uelzen als Netzbetreiber. Der Netzbetrieb prüft und genehmigt im Allgemeinen die Errichtung der Anlage. Nach Errichtung der Einspeiseanlage sendet der Elektrofachbetrieb eine Fertigmeldung an den Netzbetreiber. Danach wird der Zählereinbau mit dem Anlagenbetreiber vereinbart.

Sie müssen Ihre neue Anlage nach Fertigstellung bei der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur. de) mit dem Standort und der installierten Leistung anmelden. Ggfs. auch im Anlagenregister (siehe AnlRegV). Für eine KWK-Anlage muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) ein Zulassungsbescheid durch den Anlagenbetreiber beantragt werden.

Der Gesetzgeber möchte mit dem neuen EEG die dezentrale Erzeugung, sowie den dezentralen Verbrauch von erneuerbarem Strom fördern, um die Netze zu entlasten. Daher wird der Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers von mindestens 10% der Gesamterzeugung vorausgesetzt, eine Überschusseinspeisung wird dann nach dem EEG vergütet. Der Vergütungssatz für eingespeisten Strom neu anzumeldender Anlagen sinkt monatlich, trotzdem lohnt sich in vielen Fällen noch der Betrieb einer neuen EEG-Anlage. Wichtig ist, vor der Auftragsvergabe verschiedene Möglichkeiten (auch im Hinblick auf Energiespeichertechnik) durchkalkuliert zu haben. Ebenso ist ein Anlagenbetreiber angehalten, sich über das aktuelle EEG, sowie Gesetzesnovellen zu informieren. Eine Rechtsberatung durch die Stadtwerke Uelzen GmbH kann nicht geleistet werden.

Für EEG-Anlagen garantiert der Gesetzgeber eine Vergütung für einen Zeitraum von zwanzig Jahren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Dies ist für größere EEG-Anlagen bereits Pflicht (siehe EEG § 37 ff.). KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 50 kW bekommen den gesetzlichen Zuschlag für einen Zeitraum von zehn Jahren oder wahlweise für die Dauer von 30000 Vollbenutzungsstunden gezahlt. Nach der Erfassung des Zählerstandes erstellen die SWUE eine kalenderjährliche schriftliche Gutschrift für die Stromeinspeisung, es können auch monatliche Abschlagszahlungen an den Anlagenbetreiber vereinbart werden. Bei KWK-Anlagen kann auch quartalsweise abgerechnet werden.